Bundestagswahl am 23.02.2025

Bundestagswahl am 23.02.2025

Bundestagswahl am 23.02.2025

Allgemeine Informationen

Für die anstehende Bundestagswahl werden die Wahlbenachrichtigungen ab dem 13.01.2025 postalisch zugestellt.

Die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können – aufgrund des späteren Erhalts der Stimmzettel – voraussichtlich ab dem 05.02.2025 versandt oder ausgehändigt werden.

Sie haben folgende Möglichkeiten die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen zu beantragen:

  1. persönliche Abholung
  2. Abholung durch eine bevollmächtigte Person mit schriftlicher Vollmacht 
    Bitte bringen Sie in den Fällen 1. oder 2. die vollständig ausgefüllten, unterschriebenen Wahlbenachrichtigungen mit.
  3. Onlinebeantragung

Aufgrund der Berücksichtigung der Postlaufzeiten können die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen online bis Montag, den 17. Februar 2025, beantragt werden.

Ab Dienstag, den 18.02.2025, bis Freitag, den 21.02.2025, 15:00 Uhr, können die Briefwahlunterlagen nur noch persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.

Hinweis

  • Mit der Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen wird im Wählerverzeichnis die Ausstellung des Wahlscheines vermerkt. Dieser Vermerk hat zur Folge, dass Sie ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen können.
  • Gehen Ihnen die beantragten Briefwahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlamt. Sie haben dann noch bis spätestens Samstag, 22.02.2025, 12:00 Uhr, die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein zu beantragen.

Hier finden Sie die Wahlbekanntmachung und das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 2025.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 



Veröffentlicht von Julia Bail , 03.02.2025
Naturstrom