Ausweis und Lichtbild
Ab dem 01.05.2025 treten neue Regelungen zur Lichtbildaufnahme für hoheitliche Dokumente in Kraft. Gründe für die Einführung und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Presseartikel des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 22.04.2025 unter
Die Bundesdruckerei akzeptiert für die Beantragung von hoheitlichen Dokumenten zukünftig ausschließlich digitale Lichtbilder.
Wie läuft die Beantragung von hoheitlichen Dokumenten nach der neuen Regelung in unserem Bürgerbüro ab?
1. Möglichkeit
Lichtbilderstellung über die Aufnahmesysteme PointID® der Bundesdruckerei
(aktuell noch nicht möglich)
Die Stadt Abensberg hat bereits im Oktober 2024 den Bedarf an Aufnahmesystemen PointID® der Bundesdruckerei der Bundesdruckerei gemeldet. Die Aufnahmesysteme wurden aufgrund Lieferverzögerungen seitens der Bundesdruckerei noch nicht geliefert, so dass das Bürgerbüro Stadt Abensberg aktuell vor Ort noch keine digitalen Lichtbilder erstellen kann. Die Stadt Abensberg informiert Sie umgehend, sobald die Lichtbildaufnahme im Bürgerbüro möglich ist.
Die Gebühr für die Erstellung der digitalen Lichtbilder liegt bundeseinheitlich bei 6,00 €.
2. Möglichkeit
Lichtbilderstellung über Fotodienstleister
Als Bürger können Sie Ihr digitales Lichtbild ebenso über einen Fotografen oder einen Fo-todienstleister anfertigen lassen. Eine Liste der zertifizierten Fotografen können Sie über https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ einsehen.
Der zertifizierte Dienstleister lädt das angefertigte Lichtbild in eine gesicherte Cloud und händigt Ihnen als Bürger einen Data-Matrix-Code (ähnlich wie einen QR-Code) aus, über den das Bürgeramt das Lichtbild in der gesicherten Cloud findet und herunterladen kann. Weitere personenbezogenen Daten vom Bürger werden laut Auskunft des Bundesministe-riums des Inneren und für Heimat in der Cloud nicht gespeichert.
Bitte beachten Sie, dass das Bürgeramt ohne den Data-Matrix-Code-Ausdruck das angefertigte Lichtbild nicht finden kann.
Gibt es eine Übergangsregelung?
Aufgrund der schrittweisen Ausstattung der Behörden mit den Aufnahmesystemen PointID® durch die Bundesdruckerei gibt es eine Übergangsregelung bis zum 31.07.2025, so dass in Ausnahmefällen ein Papierlichtbild akzeptiert werden kann.
Bitte beachten Sie: Sollte das Papierlichtbild nicht den vorherrschenden biometrischen Voraussetzungen entsprechen, muss das Bürgeramt das Papierlichtbild ablehnen.
Weitere Informationen rund um das Thema Lichtbild und Fingerabdruck finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unter