Bundestagswahl am Sonntag

Bundestagswahl am Sonntag

Bundestagswahl am Sonntag

Wahlräume von 8 bis 18 Uhr geöffnet.


Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. Die Stadt Abensberg ist in neun allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 16.08.2021 bis 05.09.2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl abzugeben.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Die wählende Person gibt ihre Erststimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber oder welcher Bewerberin sie gelten soll, und ihre Zweitstimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

Die gesamte Wahlbekanntmachung finden Sie hier.

Die Hygienemaßnahmen bei der Bundestagswahl: Im Wahllokal gilt gemäß §2 der 14. BayIfSMV Maskenpflicht. Die aktuelle Ampelschaltung fordert eine medizinische Maske. Es ist möglichst ein Abstand von 1,5 m zwischen den einzelnen Personen einzuhalten. An den Gebäudeeingängen der einzelnen Wahlräume stehen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung. Eine Befreiung von der Maskenpflicht ist mittels eines ärztlichen Attestes zu belegen. Die einzelnen Wahlräume werden mind. alle 20 Minuten gelüftet. Die Stifte zur Stimmabgabe werden nach jeder Benutzung desinfiziert. Das Mitbringen eines eigenen Stiftes ist zulässig.

 



Veröffentlicht von Ingo Knott , 24.09.2021
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