Niederschläge: Die Hochwasser-Prognosen

Niederschläge: Die Hochwasser-Prognosen

Niederschläge: Die Hochwasser-Prognosen

Das Wasserwirtschaftsamt informiert.


Im aktuellen Hochwassernachrichtendienst des Wasserwirtschaftsamtes Landshut wird eine "Warnung vor Überschwemmungen für bebaute Gebiete für Lkr. Kelheim" ausgesprochen. Gültig ist diese vom 03.02.2020 (10:00 Uhr) bis 04.02.2020 (11:00 Uhr).

Das WWA schreibt: "Aufgrund der aktuellen Niederschläge sowie der weiteren Prognose in Verbindung mit der Schneeschmelze in den Alpen kommt es zu erhöhten Abflüssen in den Gewässern in den Landkreisen Kelheim, Landshut und Dingolfing-Landau sowie der Stadt Landshut. Die Pegel werden ab Montag Nachmittag deutlich ansteigen und teilweise den Meldebeginn bzw. Meldestufen im weiteren Verlauf überschreiten.

Donau: Der Pegel Neustadt wird voraussichtlich am Montag Nachmittag den Meldebeginn erreichen. Der Pegel Kelheim wird nach aktueller Vorhersage am Dienstag Früh die Meldestufe 1 und im weiteren Tagesverlauf Meldestufe 3 überschreiten. Nach derzeitiger Prognose muss am Mittwoch auch mit dem Erreichen der Meldestufe 4 gerechnet werden.

Abens: An den Pegeln Mainburg und Aunkofen werden nach derzeitiger Prognose Meldestufen nicht erreicht.
Auch an allen anderen Gewässern kann es durch die Niederschläge zu erhöhten Wasserständen und Abflüssen kommen.
Diese Warnung wird aktualisiert und der weiteren Lageentwicklung angepasst sobald uns neue Erkenntnisse vorliegen."

Zusätzliche Informationen und Pegelstände unter www.hnd.bayern.de oder www.hnd.bybn.de


Erläuterung der Meldestufen
Meldestufe 1: Meldebeginn überschritten, stellenweise kleine Ausuferungen. Meldestufe 2: Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen. Meldestufe 3: Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich. Meldestufe 4: Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in größerem Umfang erforderlich.

(Text: Wasserwirtschaftsamt Landshut; Foto: Ingo Knott, Stadt Abensberg.)



Veröffentlicht von Ingo Knott , 03.02.2020
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