Feuerwerksverbot

Feuerwerksverbot

Feuerwerksverbot

An Silvester und Neujahr in der Altstadt

Das Abbrennen von Feuerwerken an Silvester in Städten wird in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend kritisch betrachtet und von einem wachsenden Teil der Bevölkerung abgelehnt. Gerade die in Innenstädten lebende Bevölkerung bekommt aufgrund enger Bebauung und hoher Bevölkerungsdichte Störungen durch Feuerwerke besonders stark zu spüren. Die Ablehnung beruht mitunter auf negativen Begleiterscheinungen wie Luftverschmutzung, Umweltbelastungen, Lärm, Müll, Körperverletzungen und insbesondere der Gefahr von Bränden.

Feuerwerke verursachen unter anderem eine starke Rauch- und Qualmentwicklung („Dunstglocke“), wodurch in eng bebauten Innenstädten eine Brandidentifizierung mitunter erschwert und verzögert werden kann. Einsatzkräfte verlieren somit wertvolle Zeit, um Brände zielgerichtet zu bekämpfen.

Aus Gründen des Brandschutzes hat die Stadt Abensberg in diesem Jahr erstmalig beschlossen mittels Allgemeinverfügung für die gesamte Innenstadt auf Grundlage des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) der Ersten Sprengstoffverordnung (1. SprengV) das Abschießen, Abbrennen und Mitführen von Feuerwerkskörpern vom 31.12.2022 bis 01.01.2023 zu untersagen.

Die Stadt Abensberg beabsichtigt nicht, den Bürgerinnen und Bürgern die Freude an Silvester zu nehmen. Jedoch gilt es sowohl Sicherheitsaspekte wie den Brandschutz als auch Umweltschutz, Müllvermeidung oder die Minimierung des Verletzungsrisikos zu beachten. Daher erscheint ein Verbot in der Innenstadt von Abensberg sinnvoll.

Die Stadt Abensberg möchte ihre Vorbildfunktion ausüben und die Motivation in der Bürgerschaft stärken, in Zukunft auf Feuerwerke in der Innenstadt zu verzichten. Für das übrige Gebiet der Stadt Abensberg, in welchem das Abbrennen von Feuerwerken an Silvester erlaubt ist, besteht die dringende Bitte um besonnenen Umgang mit Feuerwerkskörpern, um einen guten und vor allem gesunden Start ins neue Jahr 2023 zu garantieren. Silvesterfeuerwerk enthält brand- und explosionsgefährliche Bestandteile. Missbrauch und Leichtsinn verursachen jedes Jahr schwere Unfälle. Bitte vermeiden Sie unnötige Risikofaktoren wie auch Alkohol.

Lageplan Verbotszone

Für zusätzliche Auskünfte steht Ihnen das Hauptamt der Stadt Abensberg, 09443 9103 130 gerne zur Verfügung.



Veröffentlicht von Carolin Wohlgemuth , 22.12.2022
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