Übertritt

Übertritt in den M-Zug

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten werden Schülerinnen und Schüler unter folgenden Voraussetzungen in den Mittlere-Reife-Zug der 7. Jahrgangsstufe aufgenommen:

  • Mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 oder in einer Aufnahmeprüfung nach Abs. 2.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten werden Schülerinnen und Schüler unter folgenden Voraussetzungen in den Mittlere-Reife- Zug der 8. bzw. 9. Jahrgangsstufe aufgenommen:
  • Mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,33 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis,
  • oder Jahreszeugnis der vorhergehenden Jahrgangsstufe,
  • oder in einer Aufnahmeprüfung.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten werden Schülerinnen und Schüler unter folgenden Voraussetzungen in den Mittlere-Reife- Zug der 10. Jahrgangsstufe aufgenommen:

  • Mit dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule und einer Durchschnittsnote von mindestens 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch,
  • oder in einer Aufnahmeprüfung.
  • Wurde der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit dem Fach Muttersprache erworben, so tritt dieses an die Stelle des Fachs Englisch.