Schulpsychologische Beratungsstelle

Schulpsychologische Beratungsstelle

  • Staatliche Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bieten vertrauliche und ergebnisoffene Beratung an. Ziel ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten Lösungswege zu entwickeln und in schwierigen Situationen zu unterstützen.
  • Die schulpsychologische Beratung ist freiwillig, neutral und kostenfrei. Sie unterliegt dabei uneingeschränkt der Schweigepflicht.

Beraten wird unter anderem bei:

  • Lern- und Leistungsschwierigkeiten (zum Beispiel Lese- und Rechtschreibstörung, Rechenstörung, Konzentrationsschwierigkeiten, Über- und Unterforderung)
  • emotionalen und sozialen Problemen (zum Beispiel Ängsten, Konflikten, Schulverweigerung)
  • schulische Krisensituationen
  • speziellen Schullaufbahnentscheidungen

Wichtige Information für Eltern:

  • Bei Anträgen auf Notenschutz und/oder Nachteilsausgleich im Zusammenhang mit Lese- und Rechtschreibstörungen ist die Einbindung einer Schulpsychologin bzw. eines Schulpsychologen gesetzlich vorgeschrieben.

So erreichen Sie mich: 

Susanne Heuberger, BRin