Schöffen gesucht

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Bekanntmachung der Stadt Abensberg zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Das Amt eines Schöffen/einer Schöffin ist ein Ehrenamt. Es kann nur von deutschen Staatsbürgern versehen werden.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des Sitzungsdienstes körperliche Eignung. Man kann sich selbst oder andere geeignete Personen vorschlagen.

Der Stadtrat hat alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für Schöffen der Schöffengerichte und Strafkammern aufzustellen und würde es begrüßen, wenn in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen werden könnten, die sich freiwillig für dieses Ehrenamt zur Verfügung stellen.

Wer bereit ist, das Amt eines Schöffen/einer Schöffin zu übernehmen wird gebeten, sich bis zum 23. März 2018 zu bewerben.

Weitere Voraussetzungen sind die Vollendung des 25. Lebensjahres und der Wohnsitz in der Stadt Abensberg inklusive aller Ortsteile.

Schicken Sie bitte Ihre Bewerbung an die Stadt Abensberg, Anneliese Hermann, Münchener Straße 14, 93326 Abensberg ODER melden Sie sich persönlich im Rathaus Münchener Straße 14, Zimmer E 02, bei Frau Hermann.

Den Bewerbungsbogen finden Sie hier. Es gibt ihn natürlich auch in Papierform im Rathaus in der Münchener Straße 14.
Sollten die Formularfelder nicht online ausgefüllt werden können, laden Sie das PDF herunter und füllen es direkt an Ihrem (PC-)Schreibtisch aus.


Hinweis zur Unterschrift: Da nur eine Originalunterschrift gültig ist, ist das entsprechende Feld nur ausgedruckt auszufüllen.



Veröffentlicht von Ingo Knott , 16.02.2018
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