Jetzt Förderung für Kleinprojekte beantragen

Jetzt Förderung für Kleinprojekte beantragen

Jetzt Förderung für Kleinprojekte beantragen

Weiterentwicklung des ländlichen Raums wird bezuschusst.


Die Stadt Abensberg weist auf die Möglichkeit der finanziellen Förderung von Projekten hin, die der Weiterentwicklung des ländlichen Raums dienen. Gefördert werden dabei Projekte, deren Gesamtausgaben maximal 20.000 Euro betragen. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro.

Ermöglicht werden die Förderungen durch die ILE-ABeNS, den Zusammenschluss der Städte Abensberg und Neustadt an der Donau, der Marktgemeinde Siegenburg und der Gemeinde Biburg. Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte, die der Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements dienen, zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene, zur Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung, zur Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen, die dem ländlichen Charakter angepasst sind oder die der Sicherung und Verbesserung der Daseinsvorsorge der ländlichen Bevölkerung dienen.

Förderfähig sind viele Themen
Förderfähig sind zahlreiche Themen - einige Beispiele: Webseitengestaltung zur Förderung der Touristik, das Aufstellen von Lebensmittelautomaten, das Anlegen neuer Streuobstwiesen, die Anschaffung von Möbeln oder Technik zum Beispiel für die Volkshochschulen oder auch neue Musikinstrumente für Musikschulen, die Ausstattung von Spiel- oder Sportplätzen und vieles mehr.

Hier der Aufruf.

Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) zur Verfügung: www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser - Link: Ländliche Entwicklung - Regionalbudget.

Vereine und Personen, deren Projekte auf Stadtgebiet Abensberg beabsichtigt sind, wenden sich bei Fragen oder zur weiteren Bearbeitung und Weiterleitung an Ines Geltl (Tel. 09443/ 9103-525) von der Stadtverwaltung. Da die Abgabe der Förderanfragen spätestens am 24. Februar 2023 erfolgen muss, ist Frau Geltl unbedingt vor dem 24. Februar zu informieren.


Im Foto Ines Geltl von der Stadtverwaltung Abensberg.

 



Veröffentlicht von Ingo Knott , 17.01.2023
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