Informationen zur Grundsteuerreform

Informationen zur Grundsteuerreform

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Neuregelung / Abgabefrist verlängert.


Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat im November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Die Abgabefrist wurde aktuell bis zum 31. Januar 2023 verlängert.

Wen betrifft die neue Grundsteuer? Wie wird sie berechnet? Was muss ich beachten? Das Bayerische Landesamt für Steuern hat diese Informationsschrift verfasst: (Dreiseitiges PDF-Dokument)

Informationen auch beim bayerischen Landesamt für Steuern.



Veröffentlicht von Ingo Knott , 31.03.2022
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