Wenn der Gashahn zu bleibt

Wenn der Gashahn zu bleibt

Wenn der Gashahn zu bleibt

IHK rät Unternehmen, sich auf Notfallmaßnahmen vorzubereiten.


Angesichts des zu erwartenden Mangels in der nationalen Gasversorgung empfiehlt die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim ihren Mitgliedsunternehmen die Vorbereitung für Notfallmaßnahmen. „Die Energieversorgung ist für die regionale Wirtschaft essenziell. Da die Wertschöpfungsketten eng miteinander verflochten sind, treffen Störungen im Energiefluss nicht nur die energieintensiven Unternehmen. Sie wiegen folgenschwer für viele weitere Branchen und treffen letztlich auch die Privathaushalte – weil Preissteigerungen bei der Energie und bei Konsumgütern die Folge sind“, zeigt sich IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Jürgen Helmes besorgt angesichts des möglichen Lieferstopps an der Pipeline Nord Stream 1.

Dort kappt ein Wartungsintervall vom 11. bis 21. Juli den Gasfluss und die Befürchtungen mehren sich, dass darüber hinaus kein Gas mehr fließen könnte. Was die Betriebe jetzt tun können: Bei einer Gasmangellage würde die Bundesnetzagentur die Gasversorgung für die Unternehmen nach festgelegten Kriterien rationieren. Die IHK informiert hierzu ausführlich auf ihrer Website unter www.ihk-regensburg.de/notfallplan. Darüber hinaus zeigt sie, wie ihre Mitgliedsunternehmen sich für den Ernstfall wappnen können. „Wir empfehlen unseren Mitgliedern, dass sie das Heft nicht aus der Hand geben und einen betriebseigenen Notfallplan aufstellen.“ Dieser sollte mit einer Bestandsaufnahme beginnen – wo ist Gas in der Produktion unerlässlich, wo kann es ersetzt werden, wo kann eingespart werden. „Nicht zuletzt müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für dieses Thema sensibilisiert werden“, so Helmes.

Was die Politik tun sollte
Kurzfristig müsste im Hinblick auf eine drohende Notfallsituation alles getan werden, um die Energieversorgung zu sichern, so die IHK. Auch sollte den Betrieben der Fuel Switch von Erdgas auf andere Energieträger schnell und unbürokratisch ermöglicht werden – momentan stellt etwa das Emissionsschutzgesetz des Bundes hier Hürden auf. „Sollte es soweit kommen, dass bei bestimmten Branchen der Gasfluss reduziert oder gar gekappt werden muss, sollte in jedem Fall geprüft werden, ob betroffene Betriebe Gas überhaupt ersetzen können und ob diese als systemrelevant einzustufen sind“, sagt Helmes. Denn schlimmstenfalls, so die IHK, könnten Produktionsanlagen bei ausbleibend hohem Gasdruck irreparabel beschädigt werden.

Energiewende vorantreiben
Auf lange Sicht sieht die IHK im Umbau zu regenerativer Energiegewinnung und der entsprechenden Ertüchtigung der Stromnetze den Schlüssel, um Notlagen wie der gegenwärtigen vorzubeugen. Dafür müsse die Politik Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten schaffen. „Zum Schutz des Klimas, und um Abhängigkeiten zu reduzieren, ist es mehr denn je an der Zeit, die Energiewende zügig voranzutreiben“, sagt Helmes.

Detaillierte Informationen für Unternehmen unter www.ihk-regensburg.de/notfallplan

Zum Foto: Sollte der Notfallplan Gas der Bundesnetzagentur greifen, wird das für die betriebliche Energieversorgung Folgen haben. (Foto: IHK / Erich Spahn)

 



Veröffentlicht von Ingo Knott , 07.07.2022
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