Information zur Pöglstraße

Information zur Pöglstraße

Information zur Pöglstraße

Die Stadt Abensberg bedauert, dass die Firma Westermayer GdbR mit einer Sperrung der seit jeher öffentlich genutzten Pöglstraße droht, statt das faire Angebot zur gütlichen Beilegung der Situation anzunehmen. Die bisherigen Verlautbarungen der Westermayer GdbR bedürfen ferner der inhaltlichen Richtigstellung.

Alte Karten der Landesvermessung belegen, dass die Pöglstraße bereits im 19. Jahrhundert im Zusammenhang mit der Errichtung des Bahnhofes als östlicher Verkehrs-Zubringer zwischen der Regensburger Str. und dem Bahnhof errichtet wurde.

Ausweislich der im Archiv vorhandenen Unterlagen wurde die Straße mit Wissen und Billigung der damaligen Reichsbahn von der Stadt Abensberg gebaut. Auch die spätere Asphaltierung und die Unterhaltmaßnahmen erfolgten mit Wissen und Billigung der Deutschen Bahn ausschließlich durch die Stadt und auf deren Kosten. Eigentümer der Straßentrasse und der angrenzenden Bereiche war bis 2014 die Reichsbahn und später deren Rechtsnachfolger.

Die Fa. Westermayer war bis 2014 Pächterin der Bahngrundstücke und hatte darauf Lagerhallen und einen Lagerplatz errichtet, den sie zunächst selbst nutzte, dann an die Fa. Raab Karcher verpachtete.

Ein Teil des Westbereichs des Grundstücks war geraume Zeit von der Fa. Krämer gepachtet, die dort ebenfalls ein Lagergebäude unterhielt. Auch dieser Teil wurde dann pachtweise von der Fa. Westermayer GbR übernommen und an Raab Karcher unterverpachtet.

Die Pöglstraße führt als öffentlich genutzte Straße seit je durch das Betriebsgelände der Westermayer GbR, dann Raab Karcher und diente und dient auch der Erschließung sämtlicher anliegender Grundstücke und Lagergebäude. Weil es sich bei der Pöglstraße um eine öffentliche Straße handelt, ist die Stadt sowohl verkehrssicherungspflichtig als auch unterhaltspflichtig. Diesen Pflichten kommt die Stadt seit je nach.

Richtig ist, dass die Fa. Westermayer das Bahnareal seit den 90er Jahren inklusive der Pöglstraße erwerben wollte. Der Fa. Westermayer war auch bewusst, dass auf dem Grundstück eine öffentlich genutzte Straße lag. Auf mehrfache Bitten vermittelten die Stadt und Herr Landrat Neumeyer zwischen der Fa. Westermayer und Bahn. 2014 schließlich kam es zum Verkauf des Grundstücks an die Fa. Westermayer.

Ein durchsetzbares Vorkaufsrecht der Stadt bestand, anders als von der Fa. Westermayer behauptet, zu keinem Zeitpunkt.

Falsch ist in diesem Zusammenhang ebenfalls die Behauptung der Fa. Westermayer, die Sperre der „Privatstraße“ sei wegen des Staplerverkehrs aus Sicherheitsgründen nötig. Dies ist in zweifacher Hinsicht nicht korrekt.

Zum einen ist die Pöglstraße eine öffentliche Straße, zu deren Sperrung die Fa. Westermayer nicht befugt ist.

Zum zweiten ist der Staplerverkehr im öffentlichen Verkehrsraum nach den Regeln der StVO zu bewerten. Eine Haftungsverantwortung der Fa. Westermayer GbR ist daher nicht gegeben.

Die Fa. Westermayer strebte seit etwa Mitte der 90er Jahre zur Optimierung des eigenen Betriebsgeländes eine Verlegung der Pöglstraße Richtung Gleiskörper an. Dazu wurde der Stadtrat mehrfach befasst.

Die Eckpunkte waren, dass die Stadt sich bereit erklärt, sich an den Kosten der neuen Pöglstraße bis zu einem Betrag von 100.000 € zu beteiligen, diese nach Fertigstellung der neuen Trasse für den öffentlichen Verkehr zu widmen und dann die alte Pöglstraße zur Privatstraße abzustufen.

Wohl aus Gründen der internen Kostenverteilung Westermayer/Raab Karcher kam es bis heute nicht zu einer Umsetzung der Verlegung.

Seit 2016 behauptet die Fa. Westermayer, die Pöglstraße sei eine reine Privatstraße und droht (wie jetzt durch Hinweisbeschilderung) mit einer Sperrung der Straße für den öffentlichen Verkehr.

Gleichzeitig hat die Fa. Westermayer mehrfach in diesem Kontext völlig überzogene Forderungen an die Stadt adressiert. Kern dieser Forderungen ist, dass die Stadt und damit der Steuerzahler die bestehende Pöglstraße (von der die Fa. behauptet, sie sei eine Privatstraße) sanieren soll.

Des Weiteren würde die Fa. Westermayer die neue Pöglstr. bauen und der Stadt zunächst ein 20jähriges Nutzungsrecht einräumen.

Der Steuerzahler soll für dieses befristete Recht jährlich ca. 72.000 € bezahlen. Bezogen auf die Nutzungszeit ist das ein Gesamtbetrag von ca. 1,4 Millionen €. Zusätzlich unterliegt diese Nutzungsentschädigung einer Indexierung, wonach bei einer Steigerung der Lebenshaltungskosten um mehr als 10% eine Mietpreisanpassung zu 75% erfolgt. Die Firma ist nicht bereit, der Stadt das Eigentum an der alten oder neuen Trasse zu überlassen.

Die geforderte Summe steht in keiner Relation zu den geschätzten Baukosten der Straße. Eine zeitlich befristete Regelung, die die Stadt in eine finanzielle Daueranhängigkeit bringt, kann im Sinne der Bürger genauso wenig akzeptiert werden.

Die Stadt hat demgegenüber, vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien der Stadt Abensberg, aber bereits in Abstimmung mit den Fraktionen folgendes angeboten:

  1. Die Stadt erwirbt das Eigentum an der Trasse der neuen Pöglstraße zum Preis von 80,-- €/qm.
  2. Die Firma Westermayer errichtet die neue Pöglstraße einschließlich des Gehweges auf deren Kosten. Die Stadt beteiligt sich an den Kosten des Gehweges mit einem Betrag von bis zu 100.000 € brutto, gegen Nachweis des tatsächlichen Aufwandes.
  3. Die Stadt widmet nach Fertigstellung der neuen Trasse diese als Gemeindestraße. Die Widmung der bisherigen Trasse der Pöglstraße wird aufgehoben.
  4. Die Fa. Westermayer trägt auf der Trasse der alten Pöglstraße eine beschränkte, persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Abensberg für Abwasserkanal und Wasserversorgungsleitungen, die in der bisherigen Trasse der Pöglstraße verbleiben, ein.
  5. Die Stadt erwirbt von der Fa. Westermayer die erforderlichen Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs „P-R-Anlage Bahnhof“ zur Errichtung eines P-R-Parkplatzes sowie zur Neugestaltung des Einmündungsbereichs Bahnhofstraße in die neue Trasse Pöglstraße zum Preis von 80,-- €/qm.
  6. Die Stadt übernimmt die vollständigen Kosten für den Umbau der Straße im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans. Dieser Umbau stellt die Verknüpfung der neuen Pöglstraße zum bestehenden Straßennetz sicher und schafft zudem öffentliche Parkplätze.

Anders als behauptet, gilt dieses Angebot nach wie vor. Die Fa. Westermayer hat dieses Angebot abgelehnt und versucht weiter, Maximalforderungen durchzusetzen. Die Stadt geht davon aus, dass die alte Pöglstraße berechtigt für den öffentlichen Verkehr genutzt wird und auch weiter zu nutzen ist.

Die Stadt wird wegen der unrechtmäßigen Beschilderung und der angedrohten Sperrung der Pöglstraße

  1. Eine Beseitigungsanordnung hinsichtlich des Schildes erlassen,
  2. Wegen der Inhalte des Schildes eine Unterlassungsklage erheben.

    Stadtverwaltung Abensberg, 26. September 2017


Veröffentlicht von Ingo Knott , 27.09.2017
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