Corona-Hilfen für gemeinnützige Organisationen

Corona-Hilfen für gemeinnützige Organisationen

Corona-Hilfen für gemeinnützige Organisationen

Kreditprogramm bis Ende des Jahres verlängert.


Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat im vergangenen Jahr in Zusammenarbeit mit der LfA Förderbank Bayern den Corona-Kredit „Gemeinnützige“ konzipiert, um von coronabedingten Finanzierungsschwierigkeiten betroffenen gemeinnützigen Organisationen in Bayern Kredite zu günstigen Konditionen zu ermöglichen. Am 7. Mai 2021 hat das Ministerium nun informiert, dass das Kreditprogramm bis 31. Dezember 2021 verlängert wurde.

Gemeinnützige Organisationen in Bayern können damit über den 30. Juni 2021 hinaus bei ihren Hausbanken Anträge auf den Corona-Kredit „Gemeinnützige“ stellen. Zudem ist der Darlehensbetrag von 0,8 Millionen Euro auf 1,8 Millionen Euro angehoben worden. Damit wird der Rahmen des EU-Beihilferechts ausgeschöpft.

Dabei können grundsätzlich alle gemeinnützigen, in Bayern ansässigen Organisationen vom Corona-Kredit „Gemeinnützige“ profitieren, wenn sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Eine Beschränkung auf einen bestimmten Tätigkeitsbereich gibt es nicht.

Die Stadt Abensberg macht gemeinsam mit dem Sportreferenten der Stadt, Sebastian Kneitinger, gleichzeitig Abteilungsleiter der Fußballabteilung beim TSV Abensberg, darauf aufmerksam, dass sich in Frage kommende Organisationen über das Kreditprogramm und die Verlängerung informieren sollten. Auf der Homepage der LfA gibt es Informationen dazu:

https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php

 

Im Bild der Sportreferent der Stadt Abensberg, Sebastian Kneitinger, mit dem Anschreiben des Staatsministeriums.



Veröffentlicht von Ingo Knott , 10.05.2021
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