Auswahlverfahren

27.11.2015 - Auswahlverfahren - Bekanntmachung:

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes

 

Die Stadt Abensberg führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem  von der Kommune definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14 durch.

Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Poschenrieder, Stadt Abensberg

Ergebnis des Auswahlverfahrens

Erschließungsgebiet

Ergebnis der Markterkundung

23.11.2015 - Bekanntgabe des Ergebnisses der Markterkundung

 

Die Stadt Abensberg veröffentlicht nachfolgend gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern das Ergebnis der in diesem Rahmen durchgeführten Markterkundung. Die entsprechenden Dokumente stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Poschenrieder, Stadt Abensberg.

Ergebnis der Markterkundung als pdf

Markterkundungs-Verfahren

29.08.2015 Stadt AbensbergMarkterkundungsverfahren


im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

 

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

 

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Abensberg gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.

Die Frist läuft bis 14.08.2015.

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